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Anwendung der Bestimmung.

5. OGH – Zivilsachen27.03 GKGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2026/7650Jus-Extra OGH-Z 2026, 3 Heft 450 v. 24.2.2026

§ 3 GKG

§ 3 GKG bezieht sich nur auf Parteihandlungen, nicht aber auf Amtshandlungen wie etwa eine gegebenenfalls erforderliche Inventarisierung, die weiterhin nach § 1 GKG dem Gerichtskommissär obliegen.

OGH, 29.07.2025, 2 Ob 125/25h

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