§ 9 BAO
Fraglich war, ob ein Geschäftsführer einer GmbH auch für Einfuhrumsatzsteuerbeträge zur Haftung herangezogen werden könne, die erst nach der wirksamen Zurücklegung der Geschäftsführerbefugnis fällig geworden seien.
§ 9 BAO
Fraglich war, ob ein Geschäftsführer einer GmbH auch für Einfuhrumsatzsteuerbeträge zur Haftung herangezogen werden könne, die erst nach der wirksamen Zurücklegung der Geschäftsführerbefugnis fällig geworden seien.
