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Anwendbarkeit der Sachbezugswerteverordnung bei einem Fremdwährungsdarlehen des Arbeitgebers.

4. VwGH – Finanzrecht32.02 Steuern vom Einkommen und ErtragMag. Andrea EbnerJus-Extra VwGH-F 2026/3778Jus-Extra VwGH-F 2026, 1 Heft 450 v. 24.2.2026

§ 15 EStG 1988, § 5 Sachbezugswerteverordnung

Fraglich war, ob die Sachbezugswerteverordnung auch bei Vorliegen von Fremdwährungsdarlehen bzw Fremdwährungskrediten anwendbar sei.

Gem § 15 Abs 2 EStG 1988 iVm § 5 der Sachbezugsverordnung wird bei der Ermittlung der Zinsersparnis bei zinsverbilligten Arbeitgeberdarlehen die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zinssatz und einem in der Verordnung näher festgelegten (variablen) Zinssatz, der sich an der Monatsdurchschnittstabelle des Euribor für zwölf Monate orientiert, angesetzt. Der Verordnungsgeber definiert somit pauschal die Zinsersparnis, die im Rahmen des Sachbezugs anzusetzen ist. Ob dies im Einzelfall tatsächlich die konkrete Zinsersparnis abbildet oder allenfalls für den Arbeitnehmer auch nachteilig sein kann, ist nicht relevant (vgl VwGH 18.12.2014, 2012/15/0003). Der Verordnungstext stellt nicht darauf ab, ob das zinsverbilligte Arbeitgeberdarlehen in Euro oder in einer Fremdwährung abgeschlossen wurde. Das Abstellen auf den Euribor als Basis für die Ermittlung der Zinsersparnis spricht noch nicht dafür, dass der Verordnungsgeber für Darlehen in Euro einen bestimmten (variablen) Zinssatz festlegen, für Darlehen in Fremdwährung aber generell überhaupt keine Regelung treffen wollte.

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