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Dem AuslBG unterworfene Beschäftigungen, nachträgliches Hervorkommen einer Nichterfüllung der Voraussetzungen.

3. VwGH – Administrativrecht60 ArbeitsrechtHofrat Dr. Clemens MayrJus-Extra VwGH-A 2026/8308Jus-Extra VwGH-A 2026, 3 Heft 450 v. 24.2.2026

§ 2 AuslBG, § 4 AuslBG

§ 2 Abs 2 AuslBG umschreibt jene Verwendungen, welche als dem AuslBG unterworfene Beschäftigung gelten. Die Anmeldung zur Sozialversicherung ist dafür nicht von entscheidender Bedeutung. Deshalb kann bloß aus dem Umstand der Unterlassung einer Anmeldung zur Sozialversicherung noch nicht geschlossen werden, dass eine Beschäftigung nicht aufgenommen worden wäre.

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