§ 10 WTBG 2017
Für das Vorliegen geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse iSd § 10 Abs 1 Z 2 WTBG 2017 müssen die über die Sanierungsplanquote hinausgehenden Forderungsteile nicht beglichen oder explizit nachgelassen sein.
VwGH, 24.09.2025, Ro 2022/04/0025

