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Überlassung an Zahlungs statt.

5. OGH – Zivilsachen22.03 AußStrGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2025/7624Jus-Extra OGH-Z 2025, 32 Heft 449 v. 30.12.2025

§ 153 AußStrG, § 159 AußStrG, § 183 AußStrG

Nach Überlassung an Zahlungs statt ist die Abgabe einer Erbantrittserklärung nur bei Fortsetzung des Verfahrens aufgrund des Bekanntwerdens weiterer Vermögenswerte (§ 183 AußStrG) zulässig.

OGH, 29.04.2025, 2 Ob 4/25i

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