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Bestellung eines Kindesbeistands.

5. OGH – Zivilsachen22.03 AußStrGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2025/7623Jus-Extra OGH-Z 2025, 32 Heft 449 v. 30.12.2025

§ 104a AußStrG, § 45 AußStrG

Bei der Bestellung eines Kinderbeistands in einem Obsorge- oder Kontaktrechtsverfahren handelt es sich weder um einen verfahrensleitenden Beschluss iSd § 45 2. Satz AußStrG, noch um einen rein vermögensrechtlichen Anspruch iSd § 62 Abs 3 AußStrG, sodass der Beschluss selbständig und streitwertunabhängig anfechtbar ist.

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