§ 592 Abs 1 ZPO
Ein Schiedsgericht ist bei der Zuständigkeitsprüfung auch dann nicht an die Klagebehauptungen gebunden, wenn diese sowohl zuständigkeitsbegründend als auch Anspruchsvoraussetzung sind. Vielmehr kann es bei Gegenbehauptungen des Beklagten seine Zuständigkeit beweisfest prüfen.

