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Aufhebung des Schiedsspruchs.

5. OGH – Zivilsachen22.02 ZPOMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2025/7603Jus-Extra OGH-Z 2025, 29 Heft 448 v. 17.11.2025

§ 611 Abs 1 Z 1 Fall 2 ZPO

Die Aufhebung eines Schiedsspruchs kann analog § 611 Abs 2 Z 1 Fall 2 ZPO erfolgen, wenn das Schiedsgericht eine Sachentscheidung aus anderen Gründen als dem Fehlen einer Schiedsvereinbarung ablehnt, etwa bei fehlender Deckung des Antrags durch eine an sich vorliegende Schiedsvereinbarung.

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