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Erwachsenenschutzverfahren.

5. OGH – Zivilsachen22.03 AußStrGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2025/7604Jus-Extra OGH-Z 2025, 29 Heft 448 v. 17.11.2025

§ 127 Abs 3 AußStrG

Außerhalb der gesetzlichen Sonderregelung des § 127 Abs 3 AußStrG werden im Erwachsenenschutzverfahren ausschließlich die Interessen der betroffenen Person selbst geschützt.

OGH, 11.04.2025, 4 Ob 52/25p

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