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Gebrauchsinformation und „Instruktionsfehler“.

5. OGH – Zivilsachen20.01 PHGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2025/7518Jus-Extra OGH-Z 2025, 13 Heft 444 v. 10.7.2025

§ 5 PHG, § 9 AMG, § 16 AMG, § 19 AMG, § 24 AMG

Die arzneimittelrechtliche Zulassung einer Humanarzneispezialität und ihrer Gebrauchsinformation stehen einer Haftung nach dem PHG nicht entgegen.

Für die Beurteilung, ob bei Humanarzneispezialitäten ein „Instruktionsfehler“ iSd § 5 PHG vorliegt, sind die Vorgaben des § 16 AMG (unter Rückgriff auf die RL 2001/83/EG ) sowie der GebrauchsinformationsVO 2008 (BGBl II Nr 176/2008) zu berücksichtigen und diese um die allgemeinen Anforderungen insbesondere an Warnhinweise nach dem PHG zu ergänzen.

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