§ 473 ABGB
Der Umstand, dass die herrschende Liegenschaft nur über ein ständig abgesperrtes Tor erreicht werden kann, führt (im Vergleich zu einem offenen Zugang über eine öffentliche Straße) nicht zu ihrer vorteilhafteren und bequemeren Benützung.
OGH, 21.01.2025, 4 Ob 182/24d

