§ 61 ASchG
Einer namentlichen Nennung der einzelnen bei den Kontrollen angetroffenen Arbeitnehmer kommt keine rechtliche Bedeutung zu, geht es doch in § 61 Abs 7
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§ 61 ASchG
Einer namentlichen Nennung der einzelnen bei den Kontrollen angetroffenen Arbeitnehmer kommt keine rechtliche Bedeutung zu, geht es doch in § 61 Abs 7
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