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Elektronische Zustellung, Änderung der elektronischen Adresse, unterlassene Mittteilung.

3. VwGH – Administrativrecht40 VerwaltungsverfahrenHofrat Dr. Clemens MayrJus-Extra VwGH-A 2025/8106Jus-Extra VwGH-A 2025, 21 Heft 443 v. 28.5.2025

§ 28 ZustG, § 29 ZustG, § 30 ZustG

VwGH, 12.12.2024, Ro 2023/02/0017

Für den Eintritt der Rechtswirksamkeit der Zustellung ist die Abholung des zuzustellenden Dokuments keine zwingende Voraussetzung. Die Zustellung gilt gemäß § 35 Abs 6 ZustG als am ersten Werktag nach

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