§ 28 ZustG, § 29 ZustG, § 30 ZustG
VwGH, 12.12.2024, Ro 2023/02/0017
Für den Eintritt der Rechtswirksamkeit der Zustellung ist die Abholung des zuzustellenden Dokuments keine zwingende Voraussetzung. Die Zustellung gilt gemäß § 35 Abs 6 ZustG als am ersten Werktag nach

