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Schubhaft, Gesundheitszustand des Angehaltenen.

3. VwGH – Administrativrecht41 Innere VerwaltungHofrat Dr. Clemens MayrJus-Extra VwGH-A 2025/8107Jus-Extra VwGH-A 2025, 22 Heft 443 v. 28.5.2025

§ 76 FPG

VwGH, 29.01.2025, Ra 2024/21/0094

Eine Bescheidbegründung, die sich mit dem Gesundheitszustand des Angehaltenen nur im Lichte der Haftfähigkeit, nicht jedoch im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung befasst, weist einen wesentlichen, im Beschwerdeverfahren nicht sanierbaren und vom BVwG aufzugreifenden Begründungsmangel auf.

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