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Unterhaltsantrag, Zeitpunkt.

5. OGH – Zivilsachen20.01 PersonenrechtMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2020/6696Jus-Extra OGH-Z 2020, 19 Heft 404 v. 5.12.2020

§ 4 Z 4 UVG

Es steht der Gewährung von Unterhaltsvorschüssen nach § 4 Z 4 UVG nicht entgegen, wenn der Unterhaltsantrag erst nach Vorliegen der erstinstanzlichen Statusentscheidung, aber noch vor Eintritt der Rechtskraft der Statusentscheidung gestellt wurde.

OGH, 29.04.2020, 10 Ob 79/19v

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