§ 189 ABGB, § 104 Abs 1 AußStrG 2005
Im Verfahren über Informationsansprüche des nicht obsorgeberechtigten Elternteils nach § 189 ABGB ist die besondere Verfahrensfähigkeit des mündigen Minderjährigen im Sinn des § 104 Abs 1 AußStrG gegeben.
OGH, 24.06.2020, 1 Ob 112/20g