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§ 63 Abs 1 StPO und Erneuerungsverfahren.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2020/5531Jus-Extra OGH-St 2020, 11 Heft 403 v. 5.10.2020

§ 63 Abs 2 StPO

Die Bestimmung des § 63 Abs 1 StPO ist auch im Erneuerungsverfahren anzuwenden.

OGH, 25.02.2020, 14 Os 130/19b

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