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Amtswegige Bestellung eines Amts- oder Verfahrenshilfeverteidigers nur bei notwendiger Verteidigung.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2020/5530Jus-Extra OGH-St 2020, 11 Heft 403 v. 5.10.2020

§ 61 Abs 2 StPO

Eine Verpflichtung des Gerichts zur amtswegigen Bestellung eines Amts- oder Verfahrenshilfeverteidigers (bei Unterbleiben einer Bevollmächtigung oder entsprechenden Antragstellung) sieht das Gesetz nur in den Fällen notwendiger Verteidigung vor.

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