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Privilegierte Verlagerung einer Stromleitung.

5. OGH – Zivilsachen20.05 WEGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2020/6630Jus-Extra OGH-Z 2020, 9 Heft 400 v. 5.6.2020

§ 16 Abs 2 WEG 2002, § 897 ABGB

Maßnahmen wie die Verlegung einer Elektroleitung samt Errichtung einer Wallbox in einer technisch einer Steckdose vergleichbaren Ausführung (hier: zur Ermöglichung einphasigen Ladens mit maximal 3,7 kW) sind als privilegierte Verlegung einer Stromleitung samt ähnlicher Einrichtung iSd § 16 Abs 2 Z 2 zweiter Satz WEG 2002 anzusehen, wobei keine Aufspaltung in eine Änderung der Stromleitung

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