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Stimmrechtsausschluss.

5. OGH – Zivilsachen20.05 WEGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2020/6631Jus-Extra OGH-Z 2020, 10 Heft 400 v. 5.6.2020

§ 24 Abs 3 WEG 2002

Diejenigen wenn auch nicht namentlich im Beschluss genannten Mit- und Wohnungseigentümer sind vom Stimmrecht ausgeschlossen, die durch die Beschlussfassung pauschal einen bestimmten Prozentsatz der von ihnen bereits aufgewendeten Kosten für einen Fensteraustausch unabhängig davon zuerkannt erhalten, ob der Austausch der Fenster tatsächlich eine der Eigentümergemeinschaft obliegende Erhaltungsmaßnahme war und wann diese Maßnahme vorgenommen wurde.

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