Der Beitrag setzt sich mit unbestimmten Gesetzesbegriffen im Familienrecht auseinander. Anhand der Begriffe Kindeswohl, angemessener Unterhalt und Eheverfehlung sowie unsittliches Verhalten nimmt er exemplarisch unter den Stichworten Rechtssicherheit, Rechtseinheit und Rechtsschutz einen allgemeinen Interpretationsversuch zum Umgang mit unbestimmten Gesetzesbegriffen vor.