In dem Beitrag wird das derzeitige AsylG, das aus dem Jahr 2005 stammt und durch jede Novelle komplexer wurde, „verschlankt“. Also ein alternativer Entwurf eines AsylG präsentiert. Der Autor geht dabei von Überlegungen, was ein AsylG überhaupt zu regeln hätte, aus. Zudem verfolgt der vorgestellte Entwurf eine offengelegte rechtspolitische Agenda: Das Gesetz wurde um all diejenigen Bestimmungen gekürzt, die Asylsuchenden unnötige Steine in den Weg und übertriebene Strenge und Anforderungen an deren Vorbringen an den Tag legen oder eine zu leichtfertige Aberkennung des Schutzstatus wegen Straffälligkeit normieren.