Der Artikel behandelt die Frage, ob ein Recht auf verständliche Rechtsnormen existiert. In einer Rechtsordnung, in der die Normunterworfenen von Gesetzen überflutet werden, scheint es an der Zeit zu sein, an der legistischen Qualität zu arbeiten, um den Bürger_innen auch die viel geforderte Rechtssicherheit und Publizität zu gewährleisten. Dabei werden auf das Denksport-Erkenntnis des VfGH aufbauend, rechtspolitische Überlegungen angestrengt. Mit dem Erkenntnist hat der VfGH eine Verordnung als nicht ein Mindestmaß an Verständlichkeit aufweisend aufgehoben. Das Höchstgericht misst das Thema der Verständlichkeit von Rechtsnormen am Kriterium der Rechtsstaatlichkeit. Immer wieder werden – so auch in jüngerer Zeit – Gesetze zunehmend im Eilverfahren beschlossen und dadurch die Verständlichkeit der Normen untergraben.