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Zur Zulässigkeit des Rechtswegs bei Ansprüchen der Sozialversicherungsträger wegen des Ausfalls von Sozialversicherungsbeiträgen

JudikaturGeneralprokuraturJSt-GP 2026/2JSt 2026, 152 Heft 2 v. 10.6.2026

§ 67 ASVG, § 311 ABGB, § 366 StPO, § 369 StPO

Entscheidend für die Zulässigkeit des Rechtswegs ist, ob ein privatrechtlicher Anspruch geltend gemacht wird, der nicht durch Gesetz ausdrücklich – und erkennbar zwingend – vor eine Verwaltungsbehörde verwiesen wurde (RIS-Justiz RS0001477, RS0038475; vgl 2 Ob 36/17h).

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