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Zur eingeschränkten Straf- und Verfolgbarkeit von gegen ein periodisches Medium als Kollektiv gerichteten ehrverletzenden Angriffen

JudikaturGeneralprokuraturJSt-GP 2026/3JSt 2026, 152 Heft 2 v. 10.6.2026

§ 42 MedienG

§ 42 MedienG lautet: „Wird gegen ein periodisches Medium eine gerichtlich strafbare Handlung gegen die Ehre gerichtet, ohne dass erkennbar ist, auf welche Person der Angriff abzielt, so ist der Herausgeber berechtigt, Anklage einzubringen.“

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