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Fristenlauf

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2026/24JSt 2026, 148 Heft 2 v. 10.6.2026

§ 10 AVG, § 121b Abs 4 StVG

Dem Bevollmächtigten sind alle Schriftstücke bei sonstiger Unwirksamkeit zuzustellen. § 121b Abs 4 StVG

Seite 148


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