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Einstellung des Beschwerdeverfahrens mangels Rechtsschutzbedürfnis

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2026/22JSt 2026, 147 Heft 2 v. 10.6.2026

§ 120 StVG, § 121 StVG, § 122 StVG, § 33 VwGG

Eine der Bestimmung des § 33 VwGG nachempfundene Regelung ist den Verfahrensbestimmungen der §§ 120 ff StVG nicht zu entnehmen. Die aus § 33 VwGG vom Verwaltungsgerichtshof abgeleitete Prozessvoraussetzung des Rechtsschutzinteresses kann nicht auf das gerichtliche Verfahren nach den §§ 16 Abs 3, 16a StVG übertragen werden.

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