Neben den Beschuldigten selbst kommt auch Opfern strafprozessual eine entscheidende Rolle zu. Zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche können sich diese bereits im Ermittlungsverfahren als Privatbeteiligte anschließen, Akteneinsicht nehmen und Beweisanträge stellen. Angesichts dieser Verfahrensrechte stellt sich für Beschuldigte die Frage, ob und wie sie sich gegen Opfer und Privatbeteiligte wehren können. In einigen Fällen erfolgt nämlich bereits der Anschluss als Privatbeteiligter aus Sicht des Beschuldigten zu Unrecht. Das OLG Wien hat zuletzt in einer (nicht veröffentlichten) Entscheidung ausgeführt, dass Beschuldigte kein subjektives Recht auf eine Zurückweisung eines Privatbeteiligtenanschlusses haben.1 Dieser Beitrag analysiert die rechtliche Argumentation hinter der Entscheidung, die aus Sicht der Verteidigung Rechtsschutzlücken aufzeigt.

