In Österreich wird über die Unterbringung im Maßnahmenvollzug nach § 21 Abs 2 StGB oft auf Basis eines einzigen Sachverständigengutachtens entschieden. Seit einer Gesetzesnovelle können diese Gutachten auch von klinischen Psychologen stammen – ohne ärztliche Diagnose. Ein aktueller Fall aus Niederösterreich wirft die Frage auf, ob diese Praxis mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen der schwersten Eingriffe in die persönliche Freiheit vereinbar ist.

