Die Möglichkeit der Selbstbestimmung am Lebensende hat in den letzten Jahren zu zahlreichen Diskussionen geführt. Eindeutig zu erkennen ist sowohl in Österreich als auch in Deutschland eine Liberalisierungstendenz, wenn es um die Frage der Zulässigkeit einer Hilfeleistung beim Suizid geht. Die Anerkennung des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben als Grundrecht1 brachte dabei weitgehende Änderungen. Fraglich ist aber, wie sich diese Entwicklungen auf die Haftsituation auswirken. Dieser Beitrag soll die Grundlagen des Themas analysieren und einen Überblick über die (Un)Möglichkeiten aufzeigen.

