OGH, 16.07.2025, 15 Os 62/25v
Bei der Frage der Prüfung der Vertretung durch einen Verteidiger in Verfahren mit notwendiger Verteidigung nimmt der OGH auch die Erstrichter in die Pflicht:
„Im Verfahren AZ 17 Hv 3/25t des Landesgerichts Feldkirch verletzt die Zulassung einer zur Verteidigung des Angeklagten nicht befugten Person in der – somit ohne Verteidiger (§ 48 Abs 1 Z 5 StPO) durchgeführten – Hauptverhandlung am 29. April 2025 vor dem Geschworenengericht § 61 Abs 1 Z 4 StPO.

