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Elektronisch überwachter Hausarrest

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2026/9JSt 2026, 66 Heft 1 v. 6.4.2026

§ 5 StVG, § 156c Abs 1 StVG

Eine Vollzugsuntauglichkeit steht der Einleitung des Strafvollzuges an sich entgegen. Eine Entscheidung über die Gewährung des Vollzuges im elektronisch überwachten Hausarrest kann nur bei Vorliegen der Vollzugstauglichkeit getroffen werden.

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