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Suchtgift, Erwerb und Besitz zum persönlichen Gebrauch, Diversion

JudikaturSuchtmittelstrafrechtJSt-Slg 2026/8JSt 2026, 64 Heft 1 v. 6.4.2026

§ 27 Abs 1 SMG, § 27 Abs 2 SMG, § 35 Abs 1 SMG, § 37 SMG

Wird durch die Tat § 27 Abs 1 und 2 SMG verwirklicht, ist Diversion nach § 35 Abs 1 (iVm § 37) SMG – bei Vorliegen auch der weiteren Voraussetzungen und Bedingungen (§ 35 Abs 3 bis 7 SMG) – stets geboten. Lehnt das Gericht dies dennoch ab, so hat das Gericht Feststellungen zu treffen, aus denen sich die Nichtanwendung der genannten Diversionsbestimmungen ableiten lässt.

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