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DMT, Suchtgift, psychotroper Stoff

JudikaturSuchtmittelstrafrechtJSt-Slg 2026/7JSt 2026, 63 Heft 1 v. 6.4.2026

§ 27 Abs 1 SMG, § 28 Abs 1 SMG, § 28 Abs 2 SMG, § 30 Abs 1 SMG

DMT findet sich in Anhang V (Pkt V.1.) der SV und gilt demnach als Suchtgift. Der Erwerb und Besitz desselben ist daher nicht § 30 Abs 1 1. und 2. Fall SMG, sondern im Allgemeinen § 27 Abs 1 Z 1 1. und 2. Fall SMG, bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen aber § 28 Abs 1 1. Satz SMG bzw § 28 Abs 1 1. Satz und Abs 2 SMG zu unterstellen.

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