In der ProtectEU Strategie1 hat die EK – bestärkt durch die Mitgliedstaaten im Rat2 – ihr Bestreben zum Ausdruck gebracht, sich der Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene zu widmen. Dazu wird bereits an einer Folgenabschätzung gearbeitet. Für Befürworter einer solchen Neuregelung ist damit erneut ein – aus ihrer Sicht längst überfälliger – Prozess für die Entwicklung eines unionsrechtlichen Ansatzes angestoßen worden, nachdem der EuGH die Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie3 bereits vor knapp zwölf Jahren für ungültig erklärt hat. Eine mögliche Neuregelung muss auch mitberücksichtigen, dass der EuGH inzwischen mehrere nationale Regelungen für unionsrechtswidrig erklärt und dabei wesentliche Aussagen über die Grundrechtsschranken getroffen hat (tempus fugit). Dieser Beitrag analysiert die (jüngere) Rechtsprechung des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung, deren Elemente mitunter auch als Orientierung für andere Ermittlungsinstrumente dienen.

