Dieser Beitrag untersucht die Immunität amtierender Staats- und Regierungschefs im Zusammenhang mit Strafverfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof („IStGH“). Anhand der Rspr in den Fällen Al-Bashir und Putin wird gezeigt, dass der IStGH die persönliche Immunität amtierender Staats- und Regierungschefs von Drittstaaten weder im vertikalen Verhältnis zwischen IStGH und Drittstaat noch im horizontalen Verhältnis zwischen dem um Kooperation zur Festnahme und Überstellung ersuchten Vertragsstaat und dem vom Kooperationsersuchen betroffenen Drittstaat anerkennt. Das stellt die Vertragsstaaten vor rechtliche und politische Schwierigkeiten. Es wird die Ansicht vertreten, dass die stRspr des IStGH dogmatisch wenig überzeugt. Dennoch wäre Österreich bei etwaiger Einreise von mit IStGH-Haftbefehlen gesuchten Staats- und Regierungschefs von Drittstaaten zur Festnahme und Überstellung nach Den Haag verpflichtet.

