Der Beitrag analysiert, wie klimabedingte und weitere ökologische Schäden im österreichischen Strafrecht dogmatisch erfasst und überhaupt normativ begründet werden können. Ausgehend von der wachsenden gesellschaftlichen und rechtlichen Anerkennung solcher Schäden als moralisch relevantes Unrecht analysiert der Beitrag die bestehenden strafrechtlichen Regelungsmechanismen – insb das österreichische Umweltstrafrecht sowie das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) – im Kontext aktueller klimapolitischer Entwicklungen und des EGMR-Urteils „Verein KlimaSeniorinnen Schweiz gegen Schweiz“ (2024). Dabei werden sowohl dogmatische Grenzen des auf individuelle Schuld ausgerichteten Strafrechts als auch ethische Grundlagen kollektiver Verantwortung kompakt behandelt. Der Beitrag argumentiert, dass durch die Verbindung dogmatischer Strukturen mit normativen und rechtsphilosophischen Überlegungen ein tragfähiger Ansatz zur strafrechtlichen Erfassung klimabedingter und ökologischer Schäden – va durch unternehmerisches Handeln – entsteht. Der Beitrag schließt mit Überlegungen dazu, welche Reformschritte ein erweitertes und zukunftsorientiertes „Klimastrafrecht“ erfordern würde und welche Entwicklungsperspektiven sich daraus für das österreichische Strafrecht insgesamt ergeben.

