Mit einer strafgerichtlichen Verurteilung kommt es häufig zu weiteren Konsequenzen. Diese sogenannten Rechts- oder Nebenfolgen finden sich nicht nur in strafrechtlichen Bestimmungen, sondern in den verschiedensten Rechtsvorschriften. Zu diesem Thema wurden in den vergangenen Jahren bereits drei Beiträge verfasst.1 Diese bilden zugleich das Grundgerüst für den vorliegenden Beitrag, der die früheren Überlegungen auf den aktuellen Stand bringt.

