Mit 1.9.2025 ist die Novelle des § 218 StGB in Kraft getreten1, mit dem die Belästigung insbesondere durch „dick pics“ strafrechtlich erfasst wird. Im Vergleich zum ME gab es ein paar Änderungen.2 Auch mit 1.9.2025 sind Änderungen ua im StGB und in der StPO durch das Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz in Kraft getreten.3 Erst mit 1.1.2026 wirkt die Änderung des § 46 StGB, die durch das Budgetbegleitgesetz 2025, BGBl I 2025/25, vorgenommen wurde.4 Mit diesem Gesetz wurde im Strafvollzugsrecht insbesondere der Anwendungsbereich des elektronisch überwachten Hausarrests ausgedehnt.5 Beschlossen wurde auch die Novelle zum SNG, mit der die Befugnis zur Überwachung von Nachrichten einschließlich verschlüsselter Kommunikation zur Vorbeugung bestimmter verfassungsgefährdender Angriffe geschaffen wurde.6 Auf einen Initiativantrag geht der Entwurf eines Konversionsmaßnahmen-Schutz-Gesetz zurück, der in § 5 eine Strafbestimmung enthält.7 Hier ist noch abzuwarten, was aus diesen Ideen wird.

