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Wirkliche und virtuelle „dick pics“, Budgetbegleitgesetz, Überwachung verschlüsselter Kommunikation, Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz sowie Konversionsmaßnahmen-Schutz-Gesetz

Aktuelle Gesetzesvorhabenao. Univ.-Prof. Dr. Alexander TipoldJSt 2025, 421 Heft 5 v. 19.11.2025

Mit 1.9.2025 ist die Novelle des § 218 StGB in Kraft getreten11BGBl I 2025/45., mit dem die Belästigung insbesondere durch „dick pics“ strafrechtlich erfasst wird. Im Vergleich zum ME gab es ein paar Änderungen.22Zum ME (11/ME 28. GP ) siehe Tipold, Die „dick pics“ Novelle und die Informationsfreiheitsgesetzanpassung im Bereich Justiz – zwei Ministerialentwürfe, JSt 2025, 380 ff. Auch mit 1.9.2025 sind Änderungen ua im StGB und in der StPO durch das Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz in Kraft getreten.33BGBl I 2025/50. Siehe dazu Tipold, JSt 2025, 383. Erst mit 1.1.2026 wirkt die Änderung des § 46 StGB, die durch das Budgetbegleitgesetz 2025, BGBl I 2025/25, vorgenommen wurde.44Siehe dazu Tipold, Das Budgetbegleitgesetz 2025 – die Regierungsvorlage, JSt 2025, 376 ff. Mit diesem Gesetz wurde im Strafvollzugsrecht insbesondere der Anwendungsbereich des elektronisch überwachten Hausarrests ausgedehnt.55Diese Änderung wie auch einige andere sind mit 1.9.2025 in Kraft getreten, einige Änderungen treten erst mit 1.1.2026 in Kraft. Siehe dazu § 181 Abs 33 StVG. Beschlossen wurde auch die Novelle zum SNG, mit der die Befugnis zur Überwachung von Nachrichten einschließlich verschlüsselter Kommunikation zur Vorbeugung bestimmter verfassungsgefährdender Angriffe geschaffen wurde.66BGBl I 2025/54; siehe dazu Tipold, Überwachung verschlüsselter Kommunikation – der Ministerialentwurf, JSt 2025, 205 ff. Zum In-Kraft-Treten siehe § 18 Abs 11 SNG mit einer sehr differenzierten Regelung. Auf einen Initiativantrag geht der Entwurf eines Konversionsmaßnahmen-Schutz-Gesetz zurück, der in § 5 eine Strafbestimmung enthält.77IA 295/A 28. GP . Hier ist noch abzuwarten, was aus diesen Ideen wird.

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