Der Ministerialentwurf zur Novelle des StGB bezüglich der Belästigung durch „dick pics“1 ist medial aufgeschlagen. Auffällig ist, dass sich der Entwurf nicht auf die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, ABl L 2024/1358 vom 24.5.2024, beschränkt, sondern einen eigenen Weg geht. Medial völlig ruhig ist es hingegen hinsichtlich des Ministerialentwurfs über das Informationsfreiheitsgesetzanpassungsgesetz Justiz2 geblieben. Das ist verständlich, erscheint letzteres als eher technisch. Das Straf- und Strafprozessrecht ist punktuell von dieser Novelle betroffen, wobei davon auszugehen ist, dass das Informationsfreiheitsgesetz ab seinem Inkrafttreten am 1.9.2025 noch vielfältige Probleme in der gesamten Vollziehung erzeugen wird.

