Das Budgetbegleitgesetz 2025, RV 69 BlgNR 28. GP , wurde keinem Begutachtungsverfahren unterzogen, dabei finden sich in dieser Regierungsvorlage kriminalpolitisch durchaus entscheidende Weichenstellungen. Das ist aber nicht neu bei Budgetbegleitgesetzen; so wurde etwa mit dem BudgetbegleitG 20111 die bedingte Geldstrafe beseitigt. Im aktuellen, das Budget 2025 begleitende Gesetz sind im 7. Abschnitt („Justiz“) auch straf- und strafvollzugsrechtlich relevante Änderungen (Art 24 und 27 bzw 25) enthalten. Sie sind es mehr als wert, im Überblick vorgestellt zu werden. Besoldungs- und pensionsrechtliche Fragen werden hier nicht angesprochen. Hinzuweisen ist auf die Verkürzung des Gerichtsjahres auf fünf Monate.

