Die kontradiktorische Einvernahme ermöglicht es, wichtige Aussagen im Ermittlungsverfahren bereits frühzeitig aufzunehmen, was den Schutz vulnerabler Opfergruppen erhöht und deren Belastung durch eine allfällige spätere Hauptverhandlung mindert. Die Einbindung aller Verfahrensparteien sichert die Waffengleichheit, während technische Innovationen die Aussagequalität verbessern. Demgegenüber steht die Einschränkung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes, der für eine faire und transparente Hauptverhandlung essenziell ist. Insbesondere bei Verfahren mit Laienbeteiligung besteht die Gefahr, dass wichtige Erkenntnisse verloren gehen oder nicht adäquat hinterfragt werden können. Zudem können Verzögerungen und organisatorische Herausforderungen auftreten. Somit ist die KDV zwar ein wertvolles Instrument zum Opferschutz, muss aber stets unter Berücksichtigung der Rechte aller Beteiligten und des Einzelfalls angewandt werden.

