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Die kontradiktorische Zeugeneinvernahme nach § 165 StPO im Sexualstrafrecht – Bedeutung, Ablauf und Einflussmöglichkeiten der Verteidigung

21. Österreichischer StrafverteidigerinnentagMag. Matthias HolzmannJSt 2025, 323 Heft 4 v. 5.9.2025

Die kontradiktorische Zeugeneinvernahme (kurz: KZV) gem § 165 StPO stellt im Sexualstrafrecht eine zentrale Bestimmung dar, die darauf zielt, einen Ausgleich zwischen Opferschutz und der Wahrung des Grundsatzes des fairen Verfahrens sowie des Rechts auf Konfrontation herzustellen11Vgl Kirchbacher/Keglevic in Fuchs/Ratz, WK StPO § 165 Rz 2 (Stand 1.3.2021, rdb.at), die vom „markanten „Spannungsdreieck“ Wahrheitsforschung – Opferschutz – Verteidigungsrechte“ sprechen.. Die kontradiktorische Vernehmung ist aber nicht nur auf Zeugen anzuwenden, sondern auch auf Beschuldigte. Sie kommt außerdem nicht ausschließlich im Sexualstrafrecht zur Anwendung, sondern ist auch in Fällen einer notwendigen Beweissicherung22Anm: eine Zeuge lebt im entfernten Ausland oder ist schwer erkrankt. im allgemeinen Strafrecht anwendbar. Gegenständlicher Beitrag fokussiert sich allerdings ausschließlich auf die Anwendung der KZV im Sexualstrafrecht.

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