vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Suchtgifthandel, Überlassen, Suchtgift, Reinheitsgehalt, Wirkstoffmenge, Wahlfeststellungen, Begründungsmangel

JudikaturSuchtmittelstrafrechtJSt-Slg 2023/49JSt 2023, 350 Heft 4 v. 29.8.2023

§ 28a Abs 1 1. und 5. Fall SMG, § 281 Abs 1 Z 5 StPO

Die in § 28a Abs 1 SMG angeführten Tathandlungen erfordern Feststellungen zu Wirkstoffart und Wirkstoffmenge des Suchtgifts im Zeitpunkt der Tatbegehung (bei § 28a Abs 1 5. Fall SMG somit zum Zeitpunkt des Überlassens). Die Beschaffenheit im Zeitpunkt der späteren Konsumation ist nicht maßgeblich.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!