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Elektronisch überwachter Hausarrest; Entscheidungsform

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2023/50JSt 2023, 352 Heft 4 v. 29.8.2023

§ 156b Abs 4 StVG, § 22 Abs 3 StVG

Die Entscheidungspflicht der Gerichte setzt den Bestand eines Bescheids im Sinne des § 58 AVG nicht voraus. Ausschlaggebend ist vielmehr, ob eine (der Vollzugsbehörde 1. Instanz zurechenbare) Entscheidung im Sinne des § 22 Abs 3 StVG vorliegt.

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