§ 93 StVG
Ein subjektiv-öffentliches Recht auf spontane Verlängerung der Besuchsdauer ergibt sich aus § 93 Abs 1 StVG nicht.
LGSt Wien, 13.01.2022, 194 Bl 64/21b
§ 93 StVG
Ein subjektiv-öffentliches Recht auf spontane Verlängerung der Besuchsdauer ergibt sich aus § 93 Abs 1 StVG nicht.
LGSt Wien, 13.01.2022, 194 Bl 64/21b