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Zulässige Trennung gemeinsam geführter Hauptverfahren und VbVG

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2022/43JSt 2022, 391 Heft 4 v. 17.8.2022

§ 15 Abs 1 VbVG, § 15 Abs 2 erster Satz VbVG, § 27 StPO, § 37 StPO

Zulässige Trennung gemeinsam geführter Hauptverfahren erfolgt 1. soweit Konnexität im Sinn des § 37 StPO besteht analog § 27 StPO und 2. soweit Konnexität im Sinn des § 15 Abs 1 VbVG besteht gemäß § 15 Abs 2 erster Satz VbVG.

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