§ 1 Abs 1 GRBG, § 2 Abs 1 GRBG, Art 6 Abs 2 MRK
Mit der Behauptung einer Verletzung der Unschuldsvermutung wird keine Garantie des Grundrechts auf persönliche Freiheit angesprochen und solcherart der Anfechtungsrahmen einer Grundrechtsbeschwerde verlassen.