§ 178 StGB, § 179 StGB
Keine Gefahr der Verbreitung von COVID-19 durch Husten einer Person, die nicht mit dem Erreger dieser Krankheit infiziert ist.
Der Rechtsfrage nach der Gefährdungseignung ist die – auf Feststellungsebene angesiedelte – Frage nach dem Vorliegen einer übertragbaren Krankheit logisch vorgelagert.